AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von RIOLA.AT eU

1. Geltung

1.1

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen RIOLA.AT eU und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2

Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.riola.at). Diese wird auch den Kunden zugestellt.

1.3

Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

1.4

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.

1.5

Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot / Vertragsabschluss

  • Unsere Angebote sind unverbindlich.
  • Zusagen, Zusicherungen und Garantien werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
  • Angaben in Katalogen, Prospekten oder Anzeigen sind nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
  • Kostenvoranschläge sind entgeltlich (mit Hinweis an Verbraucher).

3. Preise

  • Preise sind keine Pauschalpreise.
  • Zusätzliche Leistungen → angemessenes Entgelt.
  • Preise verstehen sich zzgl. USt.
  • Transport, Verpackung, Zoll etc. trägt der Kunde (bei Verbrauchern nur, wenn einzelvertraglich vereinbart).

4. Beigestellte Ware

  • Zuschlag von 2 % des Werts für beigestellte Materialien.
  • Nur konforme Ware zulässig.
  • Keine Gewährleistung für beigestellte Ware.

5. Zahlung

  • 1/3 bei Vertragsabschluss, 1/3 bei Beginn, Rest bei Fertigstellung.
  • Skonto nur mit ausdrücklicher Vereinbarung.
  • Verzug: 9,2 % über Basiszinssatz (Unternehmer) / 4 % (Verbraucher).
  • Mahnspesen: € 5 je Mahnung (angemessen).

6. Zurückbehaltung des Kfz

  • Zurückbehaltungsrecht bis vollständige Bezahlung.
  • Zug-um-Zug-Einrede möglich.

7. Bonitätsprüfung

  • Zustimmung zur Datenübermittlung an Gläubigerschutzverbände (AKV, ÖVC, KSV etc.).

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Kunde schafft technische, rechtliche Voraussetzungen.
  • Kunde stellt relevante Infos (z. B. Hochvoltkomponenten) bereit.
  • Kunde trägt Kosten für Probebetrieb.
  • Keine Mängelrechte, wenn Kundenangaben falsch/unvollständig.

9. Leistungsausführung

  • Änderungen nur bei technischer Notwendigkeit.
  • Zumutbare Änderungen gelten als genehmigt.
  • Beschleunigungswünsche führen zu Mehrkosten.

10. Leistungsfristen und Termine

  • Verschiebung bei höherer Gewalt.
  • Termine nur verbindlich bei schriftlicher Zusage.
  • Rücktritt bei Verzug erst nach schriftlicher Nachfristsetzung möglich.

11. Beschränkung des Leistungsumfanges

  • Kleine Kratzer/Schäden durch Arbeiten oder Tiere (z. B. Marderbisse) stellen keinen Mangel dar.
  • Farbnuancen bei Lackierungen möglich.

12. Probefahrten

  • Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten.

13. Pannendienst / Behelfsmäßige Instandsetzung

  • Nur eingeschränkte Haltbarkeit.
  • Kunde verpflichtet sich zu fachgerechter Nachbesserung.
  • Bei Alufelgen: Austausch empfohlen (Herstellerempfehlung).

14. Altteile

  • Altteile werden bis Übergabe aufbewahrt.
  • Danach → Entsorgung möglich, Kosten trägt Kunde.

15. Tauschaggregate

  • Tauschaggregate sind generalüberholt.
  • Bedingung: alte Teile müssen aufbereitungsfähig retourniert werden.

16. Abstellung von Fahrzeugen

  • Abholverzug → Abstellgebühr oder Drittverwahrung auf Kosten des Kunden.

17. Gefahrtragung

  • Verbraucher: Gefahrübergang bei Übergabe.
  • Unternehmer: Gefahrübergang bei Bereitstellung/Übergabe an Transporteur.

18. Annahmeverzug

  • Bei Verzug → Verwahrung oder Lagergebühr.
  • Rücktritt mit pauschalem Schadenersatz (2 % des Auftragswerts).

19. Eigentumsvorbehalt

  • Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Riola.
  • Bei Zahlungsverzug → Herausgabe möglich.

20. Gewährleistung

  • Gesetzliche Gewährleistung gilt.
  • Frist: 1 Jahr (gebrauchte Sachen) / ½ Jahr (Tauschaggregate).
  • Mängelrüge: innerhalb 14 Tage (offene Mängel).
  • Verbesserung oder Preisminderung möglich.

21. Haftung

  • Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Beschränkt auf Versicherungssumme.
  • Kein Ersatz bei unsachgemäßer Behandlung.

22. Datenschutz / -verlust

  • Speicherung & Austausch von Fahrzeugdaten möglich.
  • Datenverlust möglich, Kunde nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

23. Salvatorische Klausel

  • Ungültige Bestimmungen berühren Rest nicht.
  • Ersatzregelung nach Treu und Glauben.

24. Allgemeines

  • Es gilt österreichisches Recht.
  • Erfüllungsort: Sitz von Riola.at eU.
  • Gericht: zuständiges Gericht am Unternehmenssitz (bei Verbrauchern: Wohnsitzgericht).

Stand August 2025